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Stromtarife 2022

Aufgrund der Gesetzgebung gilt neu für alle Endverbraucher in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit einer Anschlussleistung bis 30 kVA ein Basistarif bzw. eine Kundengruppe. Ob eine Leistungsmessung vorhanden ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Die ElCom gab bekannt, dass für die Einstufung der Endverbraucher die Kenngrösse eines Jahresverbrauchs von 50 MWh herangezogen werden kann, dies entspricht in etwa einer Anschlussleistung von 30 kVA. 

 

Tarife für Haushalt und Kleingewerbe (Basisstrom) –
Verbrauch bis 50‘000 kWh pro Jahr oder 30 kVa Anschlussleistung >

Alle Endverbraucher in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit einer Anlschlussleistung bis 30 kVA (entspricht ca. einem Jahresverbrauch von 50 MWh) bilden neue eine Kundengruppe im Basistarif.


Tarife für Gewerbe – Verbrauch ab 50'000 bis 100'000 kWh pro Jahr >


Tarife für Industrie – Verbrauch ab 100‘000 kWh – Benutzungsdauer < 2‘500 h/Jahr >


Tarife für Industrie – Verbrauch ab 100‘000 kWh – Benutzungsdauer > 2‘500 h/Jahr >


Tarife für Baustrom, Temporäranschlüsse, virtuelle Zähler und Einspeisevergütung >

Tarife für Flexibilitäten – jeweils auf den Tarif-Preisblättern integriert.

Gemäss Energiegesetz muss der Endverbraucher dem Verteilnetzbetreiber seine Einwilligung geben, damit dieser beim Kunden die Lasten steuern darf (Sperrzeiten). Dies gilt nur für Neukunden seit dem 01.01.2018. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Endkunde die Möglichkeit hat, auf Sperrzeiten zu verzichten, was sich nachteilig für die Lastenverteilung des Netzes und die Kosten des Vorliegernetzes auswirkt. Aus diesem Grund wird bei Kunden, welche explizit die Flexibilität wünschen, ein Zuschlag von CHF 4.50 pro Monat erhoben.
 

Tarifzeiten und allgemeine Bestimmungen für Industrie und Gewerbe mit Leistungsmessung >


Tarif-/Sperrzeiten >


Kosten für Zählermontage/-Demontage >