Kunden mit Basistarif
Der Kundin oder dem Kunden mit Basistarif wird alle zwei Monate zum Ende der geraden Monate der Verbrauch für die vorangegangene zweimonatige Periode in Rechnung gestellt. Die Stromzähler werden jeweils am letzten Tag des geraden Monats elektronisch abgelesen. Es werden ausnahmslos effektive Verbräuche abgerechnet und keine Akontorechnungen gestellt.
Die Rechnungen werden in der Regel bis zum 25. des Folgemonats zugestellt.
Damit Kundinnen und Kunden nach der vollständigen Marktöffnung einen Energieversorger frei wählen können, ist eine Aufsplittung der Rechnung in Netz und Energie notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Kraftwerk via Netz zur Kundin oder zum Kunden zu transportieren. Die Zuteilung in die Netznutzungskategorie erfolgt durch die Arbon Energie AG aufgrund des Nutzungsverhaltens der Kundin oder des Kunden. Die Energielieferung bezeichnet die eigentliche elektrische Energie, welche im Kraftwerk produziert und via Steckdose verbraucht wird. Bei der Energielieferung können alle Kundinnen und Kunden der Arbon Energie AG zwischen drei verschiedenen Produkten wählen beziehungsweise den Anbieter nach der vollständigen Marktöffnung wechseln.
Elektrizität ist sicher, wenn elektrische Einrichtungen und Installationen professionell erstellt, fachgerecht unterhalten und kontrolliert werden. Für diese Sicherheitskontrollen ist seit dem 1. Januar 2002 der Eigentümer der Installation gemäss NIV selbst verantwortlich. Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der NIV Artikel 3 und 4 entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis (SINA) erbringen.
Wir benötigen bis zum Datum des Aufforderungsschreibens den Sicherheitsnachweis «SiNa» über die aufgeforderten Objekte oder Elektroinstallationen. Nach Erhalt der Aufforderung sollten Sie möglichst rasch Kontakt mit einem unabhängigen oder akkreditierten Kontrollorgan Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie:
> Die Verfügbarkeit der Kontrollorgane ist meist begrenzt.
> Die Behebung allfälliger Mängel, die bei der Kontrolle festgestellt werden, beanspruchen ebenfalls Zeit. Das Kontrollorgan kann von Ihnen frei gewählt werden. Das offizielle Verzeichnis der Kontrollbewilligungen kann auf der Webseite des ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) eingesehen werden.
In diesem Dokument bestätigt die kontrollierende Person, dass die elektrischen Installationen des Gebäudes oder einer Eigentumswohnung den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und dass allfällige Mängel behoben worden sind. Der Inhalt dieses Dokumentes ist gesamtschweizerisch geregelt. Der Sicherheitsnachweis ist durch den Gebäudeeigentümer bis mindestens zur nächsten Kontrolle aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Wohnbauten: 20 Jahre
Landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Werkstätten: 10 Jahre
Bürogebäude, Läden, Kirchen, Räume mit Personenansammlungen (z.B. Warenhäuser, Schulhäuser, Kino, Heime, Restaurants, Hotels, Bars): 5 Jahre
Installationen / Installationsteile mit Nullung Schema III wie Tankstellen und Autoreparaturwerkstätten: 3 Jahre
Baustellen, temporäre Installationen und Märkte: jährlich
Einer direkten Anfrage auf Fristverlängerung durch den Besitzer oder durch die Verwaltung geben wir nicht statt. Eine Fristverlängerung wird von uns nur erstattet, wenn diese schriftlich mit Begründung eines Kontrolleurs oder Elektroinstallateurs bei uns eingereicht wird.
Kontrolleur: Der Kontrolleur braucht mehr Zeit, da er die Kontrolle noch nicht durchführen konnte: In diesem Fall übernimmt der Kontrolleur die Verantwortung, falls in der Zwischenzeit etwas passiert.
Elektroinstallateur: Der Elektriker braucht mehr Zeit, da er die Mängel noch nicht beheben konnte: Er muss aufgrund des Mängelberichtes beurteilen, ob er diese Behebung aufschieben kann. Bei einer Aufschiebung der Mängelbehebung, muss er absolut sicher sein, dass weder der Personen- noch der Sachenschutz dabei gefährdet wird. Somit übernimmt der Elektriker die Verantwortung, falls in der Zwischenzeit etwas passiert.
Sie haben die Auswahl zwischen drei Energieprodukten (Arbon Strom Classic, Arbon Strom ECO und Arbon Strom ECO+). Das Energieprodukt kann jederzeit geändert werden. Die Änderung wird dann auf die nächste Rechnungsperiode wirksam. Um das Stromprodukt zu ändern, genügt ein Anruf oder eine schriftliche Mitteilung an office@arbonenergie.ch mit folgenden Angaben: Kundennummer, Sammelrechnung, neues Energieprodukt und ab wann dieses bezogen werden möchte.